Staaten

Mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg hat die EU im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Instanz ins Leben gerufen, bei der sowohl Staaten als auch Einzelpersonen klagen können. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstehen alle 47 Staaten des Europarates. In den Jahren 1999 bis 2006 wurden von diesem Gerichtshof 5.400 Verurteilungen ausgesprochen. Die Zahl der Beschwerden war weitaus höher, wurden in der Mehrzahl der Fälle jedoch abgewiesen. Ein prominentes Urteil des EMGR bezieht sich auf die in Deutschland angewandte Praxis der Sicherungsverwahrung, in dessen Folge das entsprechende Gesetz nun geändert werden muss.

Vergleichbare Organe gibt es mit dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker auch auf dem Afrikanischen und mit dem Inneramerikanischen Menschenrechtsgerichtshof auf dem amerikanischen Kontinent.