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Staaten
Mit dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg
hat die EU im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) eine Instanz ins Leben gerufen, bei der sowohl Staaten als auch
Einzelpersonen klagen können. Dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte unterstehen alle 47 Staaten des
Europarates. In den Jahren 1999 bis 2006 wurden von diesem Gerichtshof
5.400 Verurteilungen ausgesprochen. Die Zahl der Beschwerden war
weitaus höher, wurden in der Mehrzahl der Fälle
jedoch abgewiesen. Ein prominentes Urteil des EMGR bezieht sich auf die
in Deutschland angewandte Praxis der Sicherungsverwahrung, in dessen
Folge das entsprechende Gesetz nun geändert werden muss.
Vergleichbare Organe gibt es mit dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker auch auf dem Afrikanischen und mit dem Inneramerikanischen Menschenrechtsgerichtshof auf dem amerikanischen Kontinent.
Vergleichbare Organe gibt es mit dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker auch auf dem Afrikanischen und mit dem Inneramerikanischen Menschenrechtsgerichtshof auf dem amerikanischen Kontinent.
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