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Gedanke
Der Gedanke, dass bestimmte
Grundrechte ausnahmslos allen Menschen von Natur aus zustehen, entstand
in der Zeit der Aufklärung. Thomas Hobbes formulierte die
Vorstellung, dass der Mensch zugunsten des Staates auf seine
„Naturrechte“ verzichtet, um sich in dessen Schutz
zu begeben. Insbesondere John Locke, Jean-Jacques Rosseau und Immanuel
Kant entwickelten daran anknüpfend ein Bild des Menschen als
Individuum, das mit Würde, Vernunft, Willens- und
Entscheidungsfreiheit ausgestattet ist. In der „Virginia
Declaration of Rights“ werden erstmals allen Menschen
Freiheit, Unabhängigkeit und bestimmte Rechte zugesprochen. In
der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten
von Amerika, der „Bill of Rights“ und in der
„Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte“ in Frankreich wurden wesentliche
Merkmale dieser Erklärung aufgegriffen. Unter dem Eindruck der
Gräueltaten im 2. Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten
Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris die „Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte“, die auch in viele
nationale Verfassungen aufgenommen wurde.
Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen umfasst 30 Artikel. Die darin aufgeführten Rechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Rasse, Geschlecht, Sprache, Bildung oder Vermögen, und sie sind unteilbar, das bedeutet, dass diese Grundrechte insgesamt jedem Menschen zustehen. Man unterscheidet Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte, justizielle Menschenrechte und soziale Menschenrechte. Persönlichkeitsrechte sollen das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter und körperlichen Strafen sicherstellen. Freiheitsrechte beinhalten unter anderem Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Versammlungsfreiheit und Berufsfreiheit. Justizielle Rechte sollen die Menschen vor staatlicher oder polizeilicher Willkür schützen und ihnen im Falle der Strafverfolgung faire Verfahren vor Gericht garantieren, dies schließt beispielsweise ein, dass sie über die Anklagepunkte informiert werden müssen, dass sie das Recht haben, vor Gericht angehört zu werden und Zeugen zu ihrer Verteidigung aufzurufen.
Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen umfasst 30 Artikel. Die darin aufgeführten Rechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Rasse, Geschlecht, Sprache, Bildung oder Vermögen, und sie sind unteilbar, das bedeutet, dass diese Grundrechte insgesamt jedem Menschen zustehen. Man unterscheidet Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte, justizielle Menschenrechte und soziale Menschenrechte. Persönlichkeitsrechte sollen das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter und körperlichen Strafen sicherstellen. Freiheitsrechte beinhalten unter anderem Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Versammlungsfreiheit und Berufsfreiheit. Justizielle Rechte sollen die Menschen vor staatlicher oder polizeilicher Willkür schützen und ihnen im Falle der Strafverfolgung faire Verfahren vor Gericht garantieren, dies schließt beispielsweise ein, dass sie über die Anklagepunkte informiert werden müssen, dass sie das Recht haben, vor Gericht angehört zu werden und Zeugen zu ihrer Verteidigung aufzurufen.
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