TWITTER
Receive updates as soon as they are posted.
Menschenrechte
Das Konzept der Menschenrechte ist
keine Erfindung unserer Zeit. Schon in vorchristlicher Zeit gab es
Bestrebungen, Ungleichbehandlung und Willkür durch Herrscher
oder in der Rechtsprechung zu unterbinden. Die erste Verfassung
entstand im 6. Jahrhundert v. Chr. unter dem Archon Solon in Athen. In
dieser Verfassung waren Rechte und Pflichten der Bürger
festgelegt, was immerhin einen Schritt hin zu mehr Sicherheit
für die Untertanen des herrschenden Adels darstellte. Die
Gesellschaft war in vier Klassen eingeteilt, in der nur freie
Bürger Stimmrecht hatten, Sklaven und Frauen nicht. Ebenfalls
in Athen entstand im 5. Jahrhundert v. Chr. die erste Demokratie, die
den freien Bürgern gewisse Mitspracherechte gewährte.
Wenn über Bündnisse, Krieg oder die Verleihung von
Bürgerrechten entschieden werden sollte, kam die
Volksversammlung zusammen, die auch die Beamten wählte.
Ähnliche Ansätze, die Frauen und Sklaven das
Stimmrecht vorenthielten und den freien Bürgern Rechte
entsprechend ihrem Vermögen einräumten, gab es auch
im antiken Rom.
Im Jahre 1215 unterzeichnete Johann Ohneland in England die „Magna Carta“, ein Freibrief, der dem Adel gegenüber dem König bestimmte Rechte garantierte. Damit wurde eine ältere Vereinbarung, die „Charter of Liberties“ Heinrichs I. aus dem Jahr 1100 erweitert und erneuert. Seit dem Mittelalter galt in Europa der „Habeas Corpus“-Grundsatz, nach dem es ausschließlich dem König vorbehalten war, Verhaftungen vornehmen zu lassen. Diese Vereinbarungen sind von heutigen Vorstellungen von Menschenrechten noch weit entfernt, da Rechte nur einer privilegierten Gruppe eingeräumt wurden und normale Bürger nur einen minimalen Schutz vor willkürlicher Verhaftung beanspruchen konnten.
Im Jahre 1215 unterzeichnete Johann Ohneland in England die „Magna Carta“, ein Freibrief, der dem Adel gegenüber dem König bestimmte Rechte garantierte. Damit wurde eine ältere Vereinbarung, die „Charter of Liberties“ Heinrichs I. aus dem Jahr 1100 erweitert und erneuert. Seit dem Mittelalter galt in Europa der „Habeas Corpus“-Grundsatz, nach dem es ausschließlich dem König vorbehalten war, Verhaftungen vornehmen zu lassen. Diese Vereinbarungen sind von heutigen Vorstellungen von Menschenrechten noch weit entfernt, da Rechte nur einer privilegierten Gruppe eingeräumt wurden und normale Bürger nur einen minimalen Schutz vor willkürlicher Verhaftung beanspruchen konnten.
Lorem Ipsum
Image Gallery





Lor um
Lor